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   VGH Hessen, 10.12.1993 - 3 UE 1772/93   

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https://dejure.org/1993,4811
VGH Hessen, 10.12.1993 - 3 UE 1772/93 (https://dejure.org/1993,4811)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.12.1993 - 3 UE 1772/93 (https://dejure.org/1993,4811)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Dezember 1993 - 3 UE 1772/93 (https://dejure.org/1993,4811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 118 Abs 2 Nr 2 BauO HE
    Fällgenehmigung für einen die Besonnung einschränkenden Baum im Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 236 (Ls.)
  • NJW 1994, 3244 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 1020
  • BauR 1994, 219
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 28.05.1993 - 3 TH 710/93

    Mangelnde Bestimmtheit einer Baumschutzsatzung - hier: unklare Formulierung des

    Auszug aus VGH Hessen, 10.12.1993 - 3 UE 1772/93
    Insgesamt sind Geltungsbereich und Schutzgegenstand der Satzung von 1990 damit anders und rechtsstaatlich einwandfrei bestimmt worden, womit gegenüber der Baumschutzsatzung der Beklagten von 1978, bei der der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluß vom 28.05.1993 - 3 TH 710/93 - einen zur Nichtigkeit der Satzung führenden Bestimmtheitsverstoß gesehen hat, eine andere Sachlage gegeben ist.
  • VG München, 07.05.2012 - M 8 K 11.957

    Genehmigung bzw. Befreiung für Fällung eines geschützten Baumes; Verschattung von

    Daher ist eine unzumutbare und damit atypische Beeinträchtigung durch Verschattung erst dann anzunehmen, wenn der geschützte Baum die Wohnräume derart verschattet, dass sie während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können (vgl. VG München, Urteil vom 27.9.1999, Az.: M 8 K 99.1508, RdNr. 19 - juris; Urteil vom 28.3.2011, Az.: M 8 K 10.2378, RdNr. 34 - juris; VGH Mannheim, Urteil vom 2.10.1996, Az.: 5 S 831/95, NJW 1997, 21, 28, RdNrn. 29 - juris; VGH Hessen, Urteil vom 10.12.1993, Az.: 3 UE 1772/93, NVwZ 1994, 1020, RdNr. 26 - juris).
  • VG Augsburg, 23.07.2015 - Au 2 K 15.111

    Naturschutzrecht; geschützter Baum; Veränderungsverbot; Ausnahmen; Genehmigung

    Daher ist eine unzumutbare und damit atypische Beeinträchtigung durch Verschattung erst dann anzunehmen, wenn der geschützte Baum die Wohnräume derart verschattet, dass sie während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können (BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 - juris Rn. 4 ff.; VG München, U.v. 14.10.2013 - M 8 K 12.5892 - juris Rn. 72 f.; VGH BW, U.v. 2.10.1996 - 5 S 831/95 - NJW 1997, 21/28; Hess VGH, U. v. 10.12.1993 - 3 UE 1772/93 - NVwZ 1994, 1020).
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