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VGH Hessen, 10.12.1993 - 3 UE 1772/93 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 118 Abs 2 Nr 2 BauO HE
Fällgenehmigung für einen die Besonnung einschränkenden Baum im Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 18.06.1993 - IV/3 E 35/92
- VGH Hessen, 10.12.1993 - 3 UE 1772/93
Papierfundstellen
- ESVGH 44, 236 (Ls.)
- NJW 1994, 3244 (Ls.)
- NVwZ 1994, 1020
- BauR 1994, 219
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 28.05.1993 - 3 TH 710/93
Mangelnde Bestimmtheit einer Baumschutzsatzung - hier: unklare Formulierung des …
Auszug aus VGH Hessen, 10.12.1993 - 3 UE 1772/93
Insgesamt sind Geltungsbereich und Schutzgegenstand der Satzung von 1990 damit anders und rechtsstaatlich einwandfrei bestimmt worden, womit gegenüber der Baumschutzsatzung der Beklagten von 1978, bei der der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluß vom 28.05.1993 - 3 TH 710/93 - einen zur Nichtigkeit der Satzung führenden Bestimmtheitsverstoß gesehen hat, eine andere Sachlage gegeben ist.
- VG München, 07.05.2012 - M 8 K 11.957
Genehmigung bzw. Befreiung für Fällung eines geschützten Baumes; Verschattung von …
Daher ist eine unzumutbare und damit atypische Beeinträchtigung durch Verschattung erst dann anzunehmen, wenn der geschützte Baum die Wohnräume derart verschattet, dass sie während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können (vgl. VG München, Urteil vom 27.9.1999, Az.: M 8 K 99.1508, RdNr. 19 - juris; Urteil vom 28.3.2011, Az.: M 8 K 10.2378, RdNr. 34 - juris; VGH Mannheim, Urteil vom 2.10.1996, Az.: 5 S 831/95, NJW 1997, 21, 28, RdNrn. 29 - juris; VGH Hessen, Urteil vom 10.12.1993, Az.: 3 UE 1772/93, NVwZ 1994, 1020, RdNr. 26 - juris). - VG Augsburg, 23.07.2015 - Au 2 K 15.111
Naturschutzrecht; geschützter Baum; Veränderungsverbot; Ausnahmen; Genehmigung …
Daher ist eine unzumutbare und damit atypische Beeinträchtigung durch Verschattung erst dann anzunehmen, wenn der geschützte Baum die Wohnräume derart verschattet, dass sie während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können (…BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 - juris Rn. 4 ff.;… VG München, U.v. 14.10.2013 - M 8 K 12.5892 - juris Rn. 72 f.; VGH BW, U.v. 2.10.1996 - 5 S 831/95 - NJW 1997, 21/28; Hess VGH, U. v. 10.12.1993 - 3 UE 1772/93 - NVwZ 1994, 1020).